Erbschaft- & Schenkungssteuer

Erben und Schenken kann teuer werden, oder steueroptimiert gestaltet sein. Wir beraten Sie zu Freibeträgen, erstellen Ihre Erbschaft- oder Schenkungssteuererklärung und helfen, Vermögen wie Immobilien oder Unternehmen mit möglichst wenig Steuer zu übertragen.

Steuerberater von SEDULUS erklärt einer Mandantin am Smartboard die steuerliche Gestaltung - Beratung zu Erbschaft und Schenkung in Cottbus
Erbschaft- und Schenkungssteuer vom Steuerberater

Wer früh plant, vererbt günstiger

Erben und Schenken lösen schnell Steuer aus, doch mit der richtigen Gestaltung lässt sich die Belastung oft deutlich senken. Der Schlüssel sind die Freibeträge, die sich alle zehn Jahre erneut nutzen lassen.

Wer rechtzeitig plant, kann Vermögen Schritt für Schritt und steueroptimiert übertragen, statt es später voll versteuern zu müssen. Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten, ruhig, verständlich und vorausschauend.

Moderner Besprechungsraum mit Konferenztisch, Laptops und Unterlagen - persönliche Steuerberatung und Beratungsgespräche bei SEDULUS in Cottbus
Für Familien und Eigentümer

Ob Geld, Immobilie oder Unternehmen

Ob Bargeld und Wertpapiere, die selbstgenutzte oder vermietete Immobilie oder ein ganzes Unternehmen: Jede Vermögensart wird steuerlich anders behandelt. Wir beraten Erbinnen und Erben, Schenkende und Familien zur passenden Gestaltung.

Gerade bei Immobilien und Betriebsvermögen kommt es auf die richtige Bewertung und die Nutzung von Verschonungsregeln an, hier holen wir das Mögliche für Sie heraus.

Womit wir Sie bei Erbschaft und Schenkung unterstützen

Freibeträge genutzt. Wir prüfen, welche Freibeträge Ihnen zustehen und wie sie sich, auch über die Zehnjahresfrist, optimal ausschöpfen lassen.

Richtig bewertet. Immobilien und Unternehmen müssen bewertet werden. Wir sorgen für eine sachgerechte, nicht überhöhte Bewertung.

Vorausschauend gestaltet. Mit Schenkung, Nießbrauch und vorweggenommener Erbfolge gestalten wir die Übertragung steuerlich sinnvoll.

  • Erbschaft- & Schenkungssteuererklärung
  • Beratung zu Freibeträgen & Steuerklassen
  • Bewertung von Immobilien & Unternehmensvermögen
  • Vorweggenommene Erbfolge & Schenkungsstrategien
  • Nießbrauch-, Nachfolge- & Übertragungsmodelle
  • Abstimmung mit Notar, Rechtsanwalt & Nachlassplanung

Im Erb- oder Schenkungsfall erstellen wir Ihre Erbschaft- oder Schenkungssteuererklärung vollständig: Wir erfassen das übertragene Vermögen, ordnen die richtige Steuerklasse und Freibeträge zu und übermitteln die Erklärung fristgerecht ans Finanzamt.

Ein zentraler Hebel ist die Bewertung: Geerbte oder verschenkte Immobilien und Unternehmensanteile müssen bewertet werden, hier sorgen wir für sachgerechte, nicht überhöhte Werte und nutzen die gesetzlichen Verschonungsregeln, etwa für Betriebsvermögen und das selbstgenutzte Familienheim.

Am wirksamsten ist Gestaltung vor dem Erbfall: Über Schenkungen lassen sich Freibeträge alle zehn Jahre erneut nutzen. Mit Modellen wie dem Nießbrauch oder der vorweggenommenen Erbfolge übertragen Sie Vermögen, behalten aber Kontrolle oder Erträge.

Weil Erbschaft und Schenkung auch rechtliche Fragen berühren, arbeiten wir eng mit Notaren und Rechtsanwälten zusammen, persönlich aus Cottbus, dank digitaler Prozesse aber deutschlandweit. Die Erbschaft- und Schenkungsberatung gehört zu unseren Leistungen rund um Vermögen & Nachfolge.

Persönlich für Sie da

Ihre Steuerkanzlei in Cottbus

Hinter SEDULUS stehen keine anonyme Hotline, sondern echte Menschen und ein fester Standort: unsere Kanzlei mitten in Cottbus. Hier arbeitet ein Team, das Ihre Zahlen, Ihre Branche und Ihre Ziele kennt, persönliche Betreuung auf Augenhöhe ist für uns keine Floskel, sondern Alltag.

Gleichzeitig sind wir konsequent digital aufgestellt: Über DATEV Unternehmen Online arbeiten wir papierlos und ortsunabhängig. So verbinden wir beides, nah und persönlich in Cottbus und der Lausitz, dank digitaler Prozesse aber für Mandantinnen und Mandanten deutschlandweit.

Firmensitz der SEDULUS Steuerberatung in der Lessingstraße 7 in Cottbus
Randy Gnädig, Steuerberater und Geschäftsführer der SEDULUS Steuerkanzlei in Cottbus und der Lausitz - Porträtfoto

Noch Fragen?

Ihre Frage ist nicht dabei? Sprechen Sie uns an, wir melden uns zeitnah persönlich bei Ihnen.

Ihr direkter Draht zu uns:

0355 380 130

Das hängt vom Verwandtschaftsgrad und vom Wert des Erbes ab. Je näher die Verwandtschaft, desto höher der Freibetrag und desto niedriger der Steuersatz. Wir ermitteln Ihre konkrete Belastung und die zustehenden Freibeträge.

Ehepartner und Kinder haben deutlich höhere Freibeträge als entferntere Verwandte oder Dritte. Die Freibeträge lassen sich zudem alle zehn Jahre erneut nutzen. Wir prüfen, welche für Sie gelten und wie Sie sie optimal ausschöpfen.

Häufig ja. Wer früh und über mehrere Jahre verteilt schenkt, kann Freibeträge mehrfach nutzen und so die spätere Erbschaftssteuer deutlich senken. Wir entwickeln mit Ihnen eine passende Strategie.

Für die Steuer wird ein Wert nach gesetzlich vorgegebenen Verfahren angesetzt. Dieser fällt nicht selten zu hoch aus, wir prüfen die Bewertung und setzen, wo möglich, einen sachgerechten niedrigeren Wert durch.

Die Erbschaft selbst wird über die Erbschaftssteuererklärung erfasst, nicht über die normale Einkommensteuererklärung. Erträge aus dem geerbten Vermögen, etwa Mieten oder Zinsen, gehören hingegen in die Einkommensteuererklärung. Wir ordnen das für Sie richtig zu.

Ja. Wir erstellen die Erklärung vollständig, berücksichtigen Freibeträge und Bewertungen und reichen sie fristgerecht beim Finanzamt ein.

Die Kosten richten sich nach Umfang und Komplexität und orientieren sich an der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Gerade bei größerem Vermögen steht der Ersparnis ein überschaubarer Aufwand gegenüber. Sie erhalten vorab eine Einschätzung.

Ja. Dank digitaler Abläufe spielt Ihre Entfernung zu Cottbus keine Rolle. Wir beraten Sie persönlich aus der Lausitz heraus und betreuen Mandanten in ganz Deutschland.